Ausschüsse

Nach der ersten Beratung gehen Gesetzentwürfe an einen federführenden Ausschuss. Er berät, hört Sachverständige an und legt dem Plenum innerhalb der Berichtsfrist eine Beschlussempfehlung vor.

Ständige Ausschüsse

Entstehen mit jeder Wahlperiode von selbst; die Fraktionen benennen ihre Mitglieder nach Stärke. Weitere Ausschüsse setzt das Präsidium ein.