Verordnungen und Beschlüsse
Was Bundesregierung, Ministerien und Bundeswahlleitung im Rahmen der Gesetze festlegen. Eine Verordnung braucht eine Ermächtigung in einem Gesetz und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Gegen eine Entscheidung kann man beim Bundesgericht klagen.
Noch kein Rechtsakt erlassen.