Dritte Gewalt

Gerichte

Auf diesem Server entscheidet ein Gericht alle Verfahren, auch Verfassungsfragen. Hier stehen alle Verfahren mit Aktenzeichen, Stand und Entscheidung.

2laufende Verfahren
0Verhandlungen angesetzt
0Entscheidungen

Verfahrensregister

Noch keine Entscheidung.

Bundesgericht

Sitz Berlin · 0 von 3 Sitzen besetzt

Das einzige Gericht: entscheidet Straf-, Verwaltungs- und Zivilsachen und auch Verfassungsfragen (Verfassungsbeschwerde, Organstreit, Normenkontrolle, Parteiverbot, Wahlprüfung). Gegen Urteile ist binnen drei Tagen die Berufung möglich.

Richterinnen und Richter

Noch niemand im Amt. Die ersten Richter/innen setzt die Spielleitung ein (Erstbesetzung). Bis dahin bleiben eingehende Verfahren ohne Richterbank; Antragsseite und Spielleitung bekommen je Verfahren eine Nachricht.

Ernannt vom Justizministerium, ist das Ressort unbesetzt, von der Kanzlerin oder dem Kanzler. Je Sache entscheidet eine Person.

So läuft ein Verfahren

  1. EingangDie Klage bekommt ein Aktenzeichen und steht mit Gegenstand und Beteiligten im Register. Die Begründung sehen nur Beteiligte und Gericht.
  2. RichterbankEine Richterin oder ein Richter übernimmt die Sache, reihum nach der längsten Pause. Wer beteiligt ist oder der angegriffenen Partei angehört, ist ausgeschlossen.
  3. Zulassung und ErwiderungDas Gericht prüft die Zulässigkeit und stellt zu; die Gegenseite hat eine Frist zur Erwiderung.
  4. VerhandlungBei Bedarf mündliche Verhandlung im Gerichtssaal im Spiel; Zuschauer sind zugelassen, das Protokoll erscheint in der Akte.
  5. EntscheidungDie Richterin oder der Richter entscheidet und verkündet. Nach drei Tagen ohne Berufung ist das Urteil rechtskräftig; über die Berufung entscheidet eine andere Person.
  6. FolgenErst mit der Rechtskraft treten die Folgen ein: Vorschrift nichtig, Strafe, Parteiverbot oder Wiederholung einer Wahl.

Weder Regierung noch Verwaltung können in Verfahren eingreifen. Richterinnen und Richter werden nur im Spiel gewählt oder ernannt.